Title: Glossar
Published: 21. Juli 2022
Last modified: 7. November 2024

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Aus der Pflege!
**Für die Pflege!**

# Glossar

## **A**

## **Arbeitnehmerüberlassung**

Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um eine **besondere Form der Beschäftigung**.
Hierbei werden Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin von Ihrem Unternehmen an
ein anderes Unternehmen vermittelt. Dort verrichten Sie vorgegebene Aufgaben in 
definierten Zeitdauern. Häufig wird die Arbeitnehmerüberlassung **auch als Zeitarbeit
bezeichnet**. Alle Details zur Arbeitnehmerüberlassung sind im Detail im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
geregelt. Im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung werden die unmittelbaren Direktionsrechte
an den Entleihbetrieb befristet übertragen. Das bedeutet, dass Ihnen die dortigen
Vorgesetzten während des Einsatzes weisungsbefugt sind. Dies ist auch ein wesentlicher
Unterschied zu einem Einsatz im Rahmen eines Werkvertrags.

## **Arbeitnehmerüberlassungsgesetz**

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt alle wesentlichen rechtlichen Details 
für die Arbeitsform der Arbeitnehmerüberlassung. Dazu gehören **Regelungen zur Vergütung,
dem Urlaub und vielen weiteren Faktoren**. Das Gesetz sichert Ihnen im Rahmen dieser
Beschäftigungsform etliche Rechte zu, die Sie vor einer Benachteiligung im Vergleich
zu einer direkten Anstellung schützen.

Wenn Sie sich für die Arbeitnehmerüberlassung entscheiden, sollten Sie im Zweifel
auf die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
achten.

## **B**

### Bedarfsdeckung

Die Bedarfsdeckung in der Pflege beschreibt den Zustand, dass der Pflegebedarf einer
bedürftigen Person durch **die Gesamtheit aller Pflegemaßnahmen **abgedeckt wird.
Die Deckung dieses Bedarfs bezieht sich gleichermaßen auf die Versorgung des Pflegebedürftigen
durch Pflegekräfte sowie die **finanzielle Deckung** dieser Maßnahmen.

Der Bedarfsdeckung geht eine **fachkundige Bedarfsermittlung **voraus. Zur Deckung
des Bedarfs können neben einem Pflegedienst die Angehörigen oder kommunale Sozialdienste
einbezogen werden. Die Deckung des finanziellen Bedarfs reicht von privaten Mitteln
über Pflegegeld bis zu sozialen Hilfeleistungen.

## **Besserstellungsvereinbarungen**

Wenn Sie in einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt sind, gelten auch für Sie 
die **Regelungen des Tarifvertrags**, sodass Ihr Gehalt nicht dem eines direkten
Angestellten schlechter gestellt sein darf. Besserstellungsvereinbarungen sind **
zusätzliche Vergütungsbestandteile**, die über den eigentlichen Tarifvertrag hinausgehen.
Diese Punkte müssen im Arbeitsvertrag genau geregelt sein. Als Angestellter oder
Angestellte können Sie von diesen Punkten profitieren, da Sie Ihnen besonders attraktive
Anstellungen bieten. Dazu können Einmalzahlungen, Zuschläge oder auch Zusatz-Urlaubstage
gehören.

## **Branchenzuschläge**

Branchenzuschläge sollen **eventuelle Lohndifferenzen** zwischen festangestellten
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und Zeitarbeitern und Zeitarbeiterinnen **ausgleichen**.
Daher werden beim Einsatz in einem Kundenunternehmen je nach Einsatzdauer Zuschläge****
von** bis zu 50 %** auf den Tariflohn bezahlt. Die Höhe dieser Zahlungen wird in
eigenen Tarifverträgen genau geregelt. Branchenzuschläge garantieren den Zeitarbeitern
und Zeitarbeiterinnen eine **gute Bezahlung**, die sogar über der von Festangestellten
liegen kann.

## **D**

## **Disposition**

Die Disposition ist ein wichtiger Bereich in jedem Zeitarbeitsunternehmen. Denn 
diese Abteilung koordiniert den optimalen Einsatz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
für die Entleihbetriebe. So ist zu jeder Zeit sichergestellt, dass **ausreichend
Fachkräfte mit den passenden Qualifikationen** zur Verfügung stehen.

Wenn ein Einsatz endet, sorgt die Disposition dafür, dass Sie unmittelbar eine neue
Aufgabe finden können.

## **Dreiecksverhältnis**

Das Dreiecksverhältnis bezeichnet eine **vertragliche Form der Regelung zum Einsatz
von Zeitarbeitern** und Zeitarbeiterinnen. Hierbei schließt der Zeitarbeiter oder
die Zeitarbeiterin einen **Vertrag mit einem Verleihunternehmen**. Diese Firma wiederum**
vermittelt die Arbeitskraft an ein Entleihunternehmen** und schließt mit diesem 
wiederum einen eigenen Vertrag.

Die vertragliche Regelung der Zeitarbeit ist in Zeiten des Fachkräftemangels eine
interessante Möglichkeit, um hohe Auftragsspitzen abzuarbeiten. Zeitlich flexibel
und kurzfristig können so Fachkräfte schnell an den benötigten Stellen eingesetzt
werden. Sollte die Auftragslage zurückgehen, können umgekehrt Fachkräfte unkompliziert
wieder abgegeben werden. Diese wiederum verbleiben in einem **sicheren Arbeitsverhältnis
im Verleihbetrieb** und erhalten schnellstmöglich einen neuen Einsatzort.

## **E**

### Einsatzdokumentation

Die Einsatzdokumentation umfasst die **schriftliche Erfassung der Pflegemaßnahmen**,
die bei einer pflegebedürftigen Person konkret erbracht werden. Die Dokumentation
dient primär als Nachweis gegenüber der Pflegekasse, um eine präzise Abrechnung 
von Pflegesachleistungen durchführen zu können.

In stationären Einrichtungen ist die Dokumentation um Maßnahmen zu ergänzen, die
über den einzelnen Bedarf hinausgehen und beispielsweise **administrative und hygienische
Aufgaben** umfassen. Im Zuge der Digitalisierung findet die Erfassung dieser Informationen
zunehmend mittels Software statt.

## **Erlaubnispflicht**

Für die Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung muss eine **Genehmigung der Agentur
für Arbeit** vorliegen. Diese Freigabe wird als Erlaubnispflicht bezeichnet. Im 
Zuge dieser Erlaubnis wird die Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geprüft.
Zudem finden regelmäßige Kontrollen statt.

## **G**

## **Gleichstellungsgrundsatz**

Der Gleichstellungsgrundsatz regelt detailliert, dass Sie im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung
den **fest Angestellten** **in allen relevanten Punkten beim Entleihunternehmen 
gleichgestellt** werden. Dazu gehören die Arbeitsbedingungen genauso wie die Vergütung
oder der Urlaubsanspruch.

In der Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie daher keinesfalls schlechtere Konditionen
oder Bedingungen fürchten, als wenn Sie sich für eine Direktanstellung bei Ihrem
Entleihbetrieb entscheiden würden.

## **H**

## **Headhunting**

Das Headhunting ist ein Begriff aus dem **Bereich der Personaldienstleistungen**.
Hierbei suchen Spezialisten und Spezialistinnen **Fachkräfte aus den unterschiedlichsten
Bereichen** und versuchen diese an suchende Unternehmen zu vermitteln. Gerade in
aktuellen Zeiten, in denen Fachkräfte Mangelware sind, können so viele Unternehmen
ihre offenen Stellen besetzen.

Für ein schnelles und zielgerichtetes Headhunting sind viel Erfahrung und ein ausgebildetes
Netzwerk in der entsprechenden Branche tätig. Headhunter oder Headhunterinnen werden
direkt von den suchenden Unternehmen beauftragt. Bei einer erfolgreichen Vermittlung
wird eine Prämie ausgezahlt.

## **I**

## **iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen)**

Der **Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen**, kurz iGZ, bezeichnet
in der Zeitarbeitsbranche den mitgliederstärksten Arbeitgeberverband. Derzeit sind**
mehr als 125000 Zeitarbeitnehmer** und Zeitarbeitnehmerinnen in den Mitgliedsbetrieben
beschäftigt. Der Interessenverband regelt aktuelle Themen und setzt sich sowohl 
für die Interessen der Angestellten und Firmen ein. So konnte in den letzten Jahren
eine Vielzahl an Themen abschließend geregelt werden.

## **K**

## **Klebeeffekt**

Die Zeitarbeit ist eine interessante Möglichkeit für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
um einen Einstieg in begehrte Unternehmen zu erreichen. Denn viele Firmen stellen
nur noch sehr selten auf direktem Weg Fachkräfte ein. Im Rahmen der Zeitarbeit können
Sie Ihr Know-how unter Beweis stellen und so auf eine Übernahme in den Kundenbetrieb
erreichen. In der Regel schaffen etwa ein Drittel aller Zeitarbeiter und Zeitarbeiterinnen
diesen wichtigen Schritt. Die **Übernahme von Zeitarbeitern und Zeitarbeiterinnen**
wird umgangssprachlich auch als Klebeeffekt bezeichnet.

## **M**

### Matching-Verfahren

Das Matching-Verfahren beschreibt den Prozess einer **individualisierten Auswahl**
von Pflegekräften. Bei diesem Prozess achten Pflegedienste und -einrichtungen neben
fachlichen Kompetenzen auf menschliche und persönliche Aspekte, um zu **echtem Teamwork**
beizutragen.

Auch das **Matching einzelner Pflegekräfte mit Pflegebedürftigen** des Pflegedienstes
helfen, dass beide Seiten gut miteinander zurechtkommen und es zu einer **erfolgreichen
Betreuung** kommen kann. So steigen die Chancen, dass Pflegedienstleister, Pflegekraft
und die zu betreuenden Personen optimal zusammenpassen.

### Mitarbeiterbindung

Als Mitarbeiterbindung wird die Gesamtheit an Maßnahmen bezeichnet, die ein Arbeitgeber
zur langfristigen **Bindung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin ans eigene
Unternehmen **nutzt. Ziel ist, die Kündigung der Arbeitskraft mit Wechsel zu einem
Wettbewerber zu verhindern, was die Personalsituation im eigenen Unternehmen verschärft.

Die Mittel der Mitarbeiterbindung sind vielfältig und auf die jeweilige Arbeitskraft
abzustimmen. Neben **finanziellen Anreizen** und ähnlichen Benefits kann ein ausreichender
Freizeitausgleich oder eine **authentische Wertschätzung** die Bindung des Mitarbeiters
oder der Mitarbeiterin ans Unternehmen fördern. Ein regelmäßiger Austausch über 
die Arbeitssituation und das Eingehen auf Verbesserungsvorschläge unterstützt die
Mitarbeiterbindung ebenfalls.

## **N**

## **Nichteinsatzzeiten**

Die Nichteinsatzzeiten sind die **Zeiträume**, in denen Sie als Zeitarbeiter oder
Zeitarbeiterin **nicht beschäftigt** sind, da Sie einen Einsatz abschließen und 
auf den neuen Auftrag warten. In der Regel sind diese Dauern nur sehr kurz. Sie 
profitieren aber zu jeder Zeit von einem sicheren Arbeitsverhältnis und **erhalten**
selbstverständlich auch Ihr **Entgelt während der gesamten Dauer** weiter.

## **P**

## **Personalleasing**

Das Personalleasing ist eine **Form der Zeitarbeit**. Hierbei wird die Arbeitskraft
des Zeitarbeitnehmers oder der Zeitarbeitnehmerin an ein Entleihunternehmen vermittelt.
Es besteht in diesem Fall immer ein **vertragliches Dreiecksverhältnis** zwischen
den Vertragsparteien.

Entleihunternehmen profitieren beim Personalleasing von der **schnellen Verfügbarkeit**
der Fachkräfte. Diese können in kurzer Zeit ohne enormen, bürokratischen Aufwand
am Einsatzort ihre Tätigkeit verrichten. Umgekehrt bietet diese Variante eine hohe
Flexibilität, zum Beispiel bei enormen Auftragsspitzen.

Der Zeitarbeiter oder die Zeitarbeiterin profitiert von einem sicheren Arbeitsverhältnis
beim Verleihbetrieb und kann **verschiedene Einsatztätigkeiten kennenlernen**. Gerade
nach einer Ausbildung, nach langer Krankheit oder beim Wiedereinstieg nach langer
Arbeitslosigkeit ist das Personalleasing eine interessante Form der Beschäftigung.

## R

### Rotationssystem

Bei einem eingeführten Rotationssystem kommen Pflegekräfte **an verschiedenen Arbeitsorten**
zum Einsatz, wobei die Zuteilung nach einer festen, systematischen Vorgabe erfolgt.
Mit einem Rotationssystem lässt sich **flexibel** auf Arbeitsspitzen in einzelnen
Stationen stationärer Einrichtungen eingehen, auch Fehlzeiten oder Ausfälle sind
systematisch kompensierbar.

Für die Einführung eines Rotationssystems ist eine klare Definition nötig, welches**
Aufgabenspektrum **in einer Pflegeeinrichtung gegeben ist und welches **Personal**
hierfür grundsätzlich bereit steht. Die Job-Rotation sollte den Kompetenzen aller
Pflegekräfte entsprechen.

## **S**

## **Subsidiärhaftung**

Sollten Sozialversicherungsbeiträge während eines Einsatzes im Rahmen der Zeitarbeit
nicht vollständig abgeführt werden, haftet Ihr Entleihbetrieb für die fehlenden 
Zahlungen. Diese Rechtslage wird als Subsidiärhaftung bezeichnet und sichert Sie
als Zeitarbeiter oder Zeitarbeiterin zusätzlich ab. Sie brauchen sich daher keine
Sorgen machen, dass Sie nicht mehr regulär krankenversichert sind oder kein Arbeitslosengeld
erhalten, wenn Ihr Verleihbetrieb beispielsweise in die Insolvenz rutscht.

## **T**

## **Tarifvertrag**

Der Tarifvertrag ist eine **wichtige Basis für die Festlegung der Vergütung **und
der Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses. Tarifverträge gibt es in den verschiedensten
Branchen. Darin enthalten sind unter anderem folgende Bereiche:

 * Rechtsnormen
 * Rechte
 * Pflichten der Tarifvertragsparteien

Die Vertragsparteien sind auf der einen Seite die **Gewerkschaften** und auf der
anderen Seite die **Arbeitgeberverbände**. Auch in der Zeitarbeit können Sie von
den positiven Bedingungen in Tarifverträgen profitieren. Meist sind die **Bedingungen
für Zeitarbeiter und Zeitarbeiterinnen** in den Tarifverträgen **separat geregelt**.

## **U**

## **Überlassungsdauer**

Die Überlassungsdauer bezeichnet im Rahmen der Zeitarbeit Ihre **Einsatzzeit** **
bei Ihrem Entleihbetrieb**. Die Überlassungsdauer kann bei mehreren Monaten oder
sogar ganzen Jahren liegen. Sie sind während der gesamten Dauer fest bei Ihrem Verleihbetrieb
angestellt und erhalten so ein sicheres Arbeitsverhältnis.

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