Berufsbezeichnung Pflege: Krankenpfleger vs. Krankenschwester

Im Zusammenhang mit Pflegepersonal ist umgangssprachlich häufig von Krankenschwestern und -pflegern die Rede. Egal, mit welcher Qualifikation und Ausbildung – medizinisches Personal wird häufig einfach nur als “Schwester” bezeichnet. Dabei sind die entsprechenden Berufsbezeichnungen in Deutschland geschützt und dürfen nur von Menschen mit den entsprechenden Qualifikationen verwendet werden.

Team bestehend aus Krankenschwestern und Krankenpflegern
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Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenschwestern bekamen ihren Namen, weil es sich bei ihnen früher ausschließlich um Ordensschwestern handelte – die Bezeichnung setzte sich im allgemeinen Sprachgebrauch durch.
  • Seit 1957 sind Krankenschwester und Krankenpfleger geschützte Berufsbezeichnungen.
  • Nach mehreren Reformen lautet die geschützte Berufsbezeichnung für ausgebildete Pflegefachkräfte derzeit Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Herkunft der Berufsbezeichnung Krankenschwester

Die Berufsbezeichnung “Krankenschwester” und deren Kurzform “Schwester” beruhen darauf, dass die Krankenpflege früher fast ausschließlich von kirchlichen Einrichtungen und Diensten übernommen wurde. Für sie war Pflege eine Form der Nächstenliebe und gleichzeitig eine Möglichkeit zur Bekehrung religionsloser Menschen. Die Schwestern der entsprechenden Orden wurden dabei schlicht mit ihrem religiösen Titel angeredet.


Geschützte Berufsbezeichnungen: Krankenschwester und Krankenpfleger

1957 wurden die Einzelheiten zu den Berufsbezeichnungen in der Krankenpflege geregelt: Seitdem darf sich nur als Krankenschwester, Krankenpfleger oder Kinderkrankenschwester/-pfleger bezeichnen, wer eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege absolviert hat. Beim Krankenpfleger handelt es sich nicht um einen anderen Beruf, sondern vielmehr um die Bezeichnung für eine männliche Krankenschwester.


Neuordnung der Pflegeausbildung und -berufe

2004 wurde in Deutschland das 4. Krankenpflegegesetz verabschiedet. Es führt neue geschützte Berufsbezeichnungen, nämlich Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in ein. Krankenschwestern und Krankenpfleger können sich aussuchen, ob sie weiterhin die alte oder die neue Berufsbezeichnung verwenden wollen. Allerdings dürfen Gesundheits- und Krankenpfleger und -pflegerinnen sich nicht als Krankenschwester oder Krankenpfleger bezeichnen.

Eine weitere Reform der Berufsausbildung und damit auch der Berufsbezeichnungen in der Pflege trat 2020 in Kraft: Seitdem absolvieren alle Auszubildenden in der Pflege eine generalistische Pflegeausbildung. Nach deren Abschluss tragen sie die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Wer sich für eine Vertiefung im letzten Jahr entscheidet, kann auch als Altenpfleger bzw. -pflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. -pflegerin abschließen.


Ergänzende Berufe: Pflegehelfer und Altenpflegehelfer

Seit 2007 gibt es außerdem die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer bzw. -helferin. Sie ist je nach Bundesland anders geregelt und umfasst entweder eine ein- oder zweijährige theoretische und praktische Ausbildung. In jedem Fall ist die erworbene Berufsbezeichnung, die sich je nach Bundesland leicht unterscheiden kann, geschützt und darf nur von Menschen, die die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, genutzt werden. Die Ausbildung wird aber in der Regel deutschlandweit anerkannt.


Berufsbezeichnungen in der Pflege in Österreich

In Österreich schließen angehende Pflegefachkräfte ihre dreijährige Ausbildung mit einem Allgemeinen Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege ab. Ihre Berufsbezeichnung lautet dementsprechend diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin. Als Abkürzung ist oft einfach von diplomierten Pflegepersonen oder diplomiertem Pflegepersonal die Rede.


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